Impressum
BVUK. GmbH
Betriebliche Vergütungs- und Versorgungssysteme
für Unternehmen und Kommunen
Hauptgeschäftsstelle:
Ebertsklinge 2A
97074 Würzburg
Tel. +49 931 35 90 96 – 0
Fax. +49 931 35 90 96 – 93
e-mail: info@bvuk.de
Geschäftsstelle Nürnberg:
Nordostpark 25
90411 Nürnberg
Tel. +49 911 53 99 59 – 0
Fax. +49 911 53 99 59 – 9
Alle Geschäftsstellen: Würzburg | Nürnberg | Hamburg | Dresden | Berlin | Baden-Baden
Geschäftsführer: Michael Reizel
Amtsgericht Würzburg, HRB 7446
St.- Nr. 257/115/11310
USt.-Ident-Nr. DE 230008830
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr.: D-4XA3-5XUME-15
Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern · Max-Joseph-Straße 2 · 80333 München · www.ihk-muenchen.de
Mitglied der Industrie- u. Handelskammer Würzburg-Schweinfurt · Mainaustr. 33-35 · 97082 Würzburg
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34 d GewO, §§ 59-68 VVG, VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
BVUK. Verband e.V.
Betriebliche Versorgungswerke
für Unternehmen und Kommunen e. V.
Vorstand: Michael Reizel (Vorsitzender), Dr. Sabine König und Stefan Kühn
Registernummer beim Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt (Oder) Nr. VR 6876 FF
Sitz:
Finkensteg 31
15366 Hoppegarten
(b. Berlin)
Hauptgeschäftsstelle und Postadresse:
Ebertsklinge 2A
97074 Würzburg
Tel. +49 931 35 90 96 – 0
Fax +49 931 35 90 96 – 93
e-mail: verband@bvuk.de
BVUK. Unterstützungskasse e.V.
BVUK. Unterstützungskasse e.V.
Ebertsklinge 2A
97074 Würzburg
Telefon: +49 931 35 90 96 – 0
Telefax: +49 931 35 90 96 – 93
E-Mail: unterstuetzungskasse@bvuk.de
Vorstand:
Stefan Kühn (1. Vorsitzender), Klemens Radecker (stv. Vorsitzender)
Vereinsregister:
Amtsgericht Würzburg, VR 200458
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
Die verantwortungsvolle Betreuung in allen Versicherungsfragen gehört zu unserem unternehmerischen Selbstverständnis und Leitbild. Die Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist dabei eine kompetente, umfassende und individuelle Beratung. Dazu gehört insbesondere die Empfehlung geeigneter – und falls von unseren Kunden gewünscht – auch die Berücksichtigung nachhaltiger Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Finanzanlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen
Umwelt: In Folge des Klimawandels vermehrt auftretende Extremwetterereignisse, die sich auf Lieferketten auswirken können. Soziales: Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben können etc. Unternehmensführung: Die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken konkret berücksichtigt?
Die nachfolgenden Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor dienen dazu, das Vorgehen der BVUK. als Makler bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung zu veranschaulichen. 1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als Makler in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) In erster Linie erfolgt dies im Rahmen der Auswahl von Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kunden als für sie geeignet empfehlen. Hierzu holen wir für unsere Kunden Angebote aus der gesamten Breite des Marktes ein. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten können von der BVUK. GmbH aktuell nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsinformationen einbezogen werden. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit entsprechenden vorvertraglichen Informationen. Eine ausführliche und vergleichende Beratung zu Nachhaltigkeitsrisiken der Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten erscheint vor dem Hintergrund aktuell noch fehlender technischer Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden nicht belastbar. ESG-Risiken werden aber bereits durch den jeweiligen Versicherer berücksichtigt, die in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt und bei unserer Beratung miteinbezogen werden. 2. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Maklertätigkeit Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung. Dies erfolgt nicht nur im Vorfeld einer Empfehlung, sondern auf Wunsch des Kunden jederzeit auf Basis der vom jeweils angebotenen Versicherer zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellten Informationen. Diese können – ggf. und soweit möglich – bis zum individuell empfohlenen Produkt dargestellt werden. Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken, beziehen wir uns dabei insbesondere auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt. Derzeit fehlen aber noch technische Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden und insoweit auch ausführliche Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren möglicherweise konkret bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der beschränkten Vergleichbarkeit der Informationen der Versicherer werden diese Aspekte daher nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken vorhalten, werden aber ggf. nicht berücksichtigt. 3. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen wird der Höhe nach nicht danach bemessen, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt der betrieblichen Altersversorgung Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Auch fallen die Vergütungen der Mitarbeitenden nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt der betrieblichen Altersversorgung Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeitenden gezahlte Vergütung hat insoweit keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.Gender-Hinweis
Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer Website, verwenden wir bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Hauptwörtern allein die sprachlich gängige (meist männliche) Form. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe jedoch grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthalten.