Die Betriebsrente führt zu einer wirklichen Win-Win-Situation, denn es profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber.
Michael Reizel
Seit über 23 Jahren
bietet die BVUK. Gruppe als ungebundener Spezialist bei den Themen der betrieblichen Vorsorge mehr Sicherheit im Beruf und anschließend im wohlverdienten Ruhestand. Sie sorgt für eine erschwingliche und jederzeit verlässliche Absicherung der Arbeitnehmer. Dabei agiert die BVUK. Gruppe als flexibler Makler selbständig und frei im Versicherungs- und Finanzmarkt - ausschließlich verpflichtet den Interessen der Kunden.
Unsere Geschäftsleitung
(v.l.n.r. Stefan Kühn, Matthias Ruppert, Klemens Radecker)
Matthias Ruppert – leitet den Bereich Vertrieb, mit Zuständigkeit für Neukundengewinnung und -betreuung, sowie das Produktportfolio und die Produktentwicklung.
Stefan Kühn – zuständig für das Produktportfolio, kümmert sich mit seinem Team um die Produktentwicklung.
Klemens Radecker – leitet den Bereich Verwaltung, mit Zuständigkeit für Prozesse, Sicherheit und EDV.
BVUK. GmbH
Wer wir sind?
Die BVUK. GmbH ist ein bundesweit tätiges, ungebundenes und inhabergeführtes Beratungs- und Maklerunternehmen, das auf die Einführung, Anpassung und Umsetzung von maßgeschneiderten betrieblichen Versorgungs- und Vergütungssystemen in mittelständischen und großen Unternehmen einschließlich der individuellen Beratung der Arbeitnehmer fokussiert und spezialisiert ist. Das zentrale Thema ist hierbei die Absicherung von Invaliditäts- bzw. Gesundheitsrisiken.
Was tun wir für Sie?
Konzeption individueller betrieblicher Versorgungssysteme:
Die BVUK. GmbH berät Arbeitgeber unter Berücksichtigung von deren Wünschen und Bedürfnissen in Bezug auf betriebliche Vorsorgekonzepte. Sie klärt rechtliche Rahmenbedingungen und sondiert die Angebote von Versicherungsunternehmen. inkl. der unterschriftsreifen Vorbereitung und Prüfung der (Kollektiv)-Versicherungsverträge.
Professionelle Implementierung:
Nach der Entscheidung des Arbeitgebers für eine Zusammenarbeit mit der BVUK. GmbH erfolgt eine professionelle und strukturierte Implementierung des abgestimmten Versorgungssystems durch aktive Kommunikation und Information der Belegschaften. Dies führt in der Regel zu einer erheblichen Verbesserung der Umsetzungsquoten und Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung.
Dauerhafte Betreuung und Beratung des Versorgungssystems:
Die BVUK. GmbH unterstützt die von ihr betreuten Unternehmen von Beginn an und fortlaufend im täglichen Geschäft und bei allen Anliegen rund um die betrieblichen Vorsorgelösungen. Dabei bietet sie eine kompetente und professionelle Rundumbetreuung. Das schließt vielfältige individuelle und kollektive Beratungsleistungen und eine dauerhafte aktive Betreuung des betrieblichen Versorgungssystems ein. Die Mitarbeiter können jederzeit eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Es erfolgen weiterhin regelmäßige Informationsveranstaltungen und Überprüfungen des Versorgungskonzepts.
Auf Wunsch agiert sie also für ihre Kunden – natürlich in enger Abstimmung – wie eine externe bAV & Pension-Managementabteilung.
Kunden der BVUK. GmbH werden durch entsprechenden Antrag beitragsfrei Informationsmitglied des BVUK. Verbandes. Dadurch können kostenfrei rechtliche Dienstleistungen zu Fragen des Arbeits-, Betriebsrenten-, Steuer-, Sozial- und Versicherungsrechts im Zusammenhang mit der betrieblichen Alters- und Gesundheitsversorgung in dem jeweiligen Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Vollumfängliche Verwaltung:
Einen großen Mehrwert generiert die BVUK. GmbH durch die vollumfängliche Verwaltung aller Versorgungen, nach Vereinbarung auch bereits bestehender Versorgungen. Durch den Einsatz ihrer eigenen IT-Schnittstelle, kann die Verwaltung sogar teilweise vollautomatisiert erfolgen.
Verwaltung bedeutet u.a. auch die Abwicklung sämtlicher versicherungstechnischer Anliegen von der Einrichtung bis hin zu einer möglichen Beendigung einer Versorgung und die Unterstützung im Leistungsfall (z.B. Bearbeitung von Änderungsmeldungen, Aufrichtung der Versorgung, Versand von Versicherungsunterlagen etc.).
BVUK. Verband e.V.
Wer wir sind?
Der BVUK. Verband schaltet sich aktiv in die gesellschaftliche Debatte über Rente und Altersversorgung ein und unterbreitet der Politik Lösungsvorschläge für das Schließen der Rentenlücke. Als Interessenverband betreibt er Lobbyarbeit für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) und der kapitalgedeckten betrieblichen Altersabsicherung. Dabei trägt der BVUK. Verband die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in die Öffentlichkeit.
Insoweit vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder bezüglich der betrieblichen Alters- und Gesundheitsversorgung in Politik, Recht und Gesellschaft.
Der Vereinszweck wird durch die fachliche, rechtliche und politische Beratung und Unterstützung der Mitglieder und Institutionen, die sich mit Fragen des betrieblichen Vorsorgewesens auseinandersetzen, verwirklicht und umgesetzt.
Als ideeller Interessenverband versteht sich der BVUK. Verband als Bindeglied zwischen allen Beteiligten auf Unternehmens- und Verbandsebene, bei Arbeitnehmervertretungen sowie in Bezug auf politische und gesellschaftliche Institutionen. Im Interesse der Mitglieder wird der Verband hierbei soweit rechtlich zulässig auch rechtsberatend tätig.
Was tun wir für Sie?
Kunden der BVUK. GmbH werden durch entsprechenden Antrag beitragsfrei Informationsmitglied des BVUK. Verbandes. Nur diese Mitgliedschaft ermöglicht die Inanspruchnahme (grundsätzlich kostenfreier) rechtlicher Dienstleistungen zu Fragen des Arbeits-, Betriebsrenten-, Steuer-, Sozial- und Versicherungsrechts im Zusammenhang mit der betrieblichen Alters- und Gesundheitsversorgung in dem jeweiligen Unternehmen.
Solche Dienstleistungen können z.B. sein:
- Prüfung, Gestaltung und Formulierung von individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen, Verträgen und Formularen (Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zur bAV, Entgeltumwandlungsvereinbarungen u.ä.)
- Überprüfung von Tarifverträgen im Rahmen der Umsetzbarkeit bzw. Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung
- Erstellung von Rechtsgutachten und Merkblättern zu allgemeinen Rechtsfragen in Bezug auf die bAV
- Prüfung externer Versorgungszusagen auf mögliche Haftungsrisiken für die Mitglieder im Falle einer Übernahme
- Erarbeitung/Konzeption/Durchführung (zertifizierter) Aus- und Weiterbildungsangebote (Seminare, Tagungen und Vorträge) zum Themenkreis des betrieblichen Vorsorgewesens
- Überprüfung und Gestaltung von bAV-Verträgen, Durchführungs- sowie Versicherungsverträgen
Nähere Informationen erhalten Sie hier: verband@bvuk.de
BVUK. Unterstützungskasse e.V.
Fakten zur BVUK. Unterstützungskasse
Unsere Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und dient bereits seit dem Jahr 2000 als soziale Einrichtung ausschließlich der Durchführung betrieblicher Altersversorgung (bAV) unserer Mitgliedsunternehmen (= Trägerunternehmen). Es erfolgt eine vollständige kongruente Rückdeckung der zugesagten Versorgungen. Der BVUK. Unterstützungskasse haben sich inzwischen mehr als 1000 Arbeitgeber als Trägerunternehmen angeschlossen.
Funktionsweise einer rückgedeckten Unterstützungskasse
Die Durchführung der bAV wird zwischen der Unterstützungskasse und den Arbeitgebern in einem Durchführungsvertrag geregelt, der das jeweilige Unternehmen zum „Trägerunternehmen“ im Sinne von § 4d Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) werden lässt.
Die durch den Arbeitgeber gewünschten Zusagen für seine Belegschaft oder einzelne Arbeitnehmergruppen werden anschließend in einem sogenannten Leistungsplan (quasi als Abbildung der allgemeinen Rahmenbedingungen) zusammengefasst.
Für jede konkrete Zusage, die später einem Arbeitnehmer gegenüber erteilt wird, schließt die Unterstützungskasse mit einer Versicherungsgesellschaft eine entsprechende Rückdeckungsversicherung in Auftrag des Trägerunternehmens ab. Die Unterstützungskasse wird dabei Versicherungsnehmer. Die Beiträge für diese Rückdeckungsversicherungen entsprechen den Zuwendungen, die das Trägerunternehmen der Unterstützungskasse hierfür zur Verfügung stellt.
Der versicherungstechnische Inhalt der Rückdeckungsversicherungen gibt bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse die arbeitsrechtlichen Zusagen des Trägerunternehmens, die dieses seinen Beschäftigten erteilt hat, vollständig wieder. Es erfolgt damit eine vollständige wirtschaftliche Absicherung durch die beauftragte Unterstützungskasse.
Im Leistungsfall zahlt die Unterstützungskasse die zugesagten Leistungen unter Abzug etwaiger Steuern und SV-Beiträge direkt an die Versorgungsempfänger aus.
Vorteile einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage im Überblick
- unbegrenzte Steuerfreiheit der Zuwendungen
- Sozialversicherungsfreiheit:
- unbegrenzt für Arbeitgeberleistungen
- bis zu 4 % der BBG-GRV West bei Entgeltumwandlung
- ideale Kombination zu Direktversicherungen, weil Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Förderwege des § 3 Nr. 63 oder 40b a.F. EStG nicht berührt wird
- keine Bilanzberührung, da Auslagerung der Versorgungsrisiken
- keine Deckungslücke, da vollständige Darstellung des wirtschaftlichen Risikos durch die Rückdeckungsversicherung
- Beiträge und Verwaltungshonorare der Unterstützungskasse sowie Beiträge an den PSVaG zählen als Betriebsausgaben
- weder in der Anwartschafts- noch in der Leistungsphase großer Verwaltungsaufwand im Unternehmen durch die externe Abwicklung der bAV bei der Unterstützungskasse
- Insolvenzschutz durch Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein a.G.
Besondere Anwendungsbereiche für eine Unterstützungskassenzusage
Die Unterstützungskasse bietet eine attraktive Absicherungsmöglichkeit insbesondere für sehr gut verdienende Beschäftigte, Führungskräfte und Geschäftsführer. Es ist in diesem Durchführungsweg die Schließung hoher Versorgungslücken bei maximaler Steuerfreiheit der Beiträge möglich.
Da die (für Arbeitgeberleistungen sogar unbegrenzte) Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit unabhängig neben anderen Förderungswegen zum Tragen kommt, sind Unterstützungskassenzusagen auch dann interessant, wenn z.B. für Direktversicherungen die Förderung nach §§ 3 Nr. 63 bzw. 40b a.F. EStG bereits ausgeschöpft ist. In so einem Fall können dann beispielsweise Arbeitgeberleistungen hervorragend über eine Unterstützungskasse abgebildet werden.
Leistungsspektrum der BVUK. Unterstützungskasse
- Beratung von Unternehmen zu Absicherungsmöglichkeiten durch die BVUK. GmbH
- Erstellung von Leistungsplänen für die Trägerunternehmen
- Rechtskonforme Direktauszahlung der zugesagten Leistungen an die versicherten Personen
- Erstellung von Versorgungsbestätigungen
- Erstellung der jährlichen Kurznachweise zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen für die Unterstützungskassenzusagen des Arbeitgebers
- Vornahme der internen oder externen Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs – Korrespondenz mit den Familiengerichten
- erster Ansprechpartner für Mitarbeiterfragen